I. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsbeziehung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden in unseren Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln. Entgegenstehende, oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln wir die rechtlichen Grundlagen sowohl unseres Onlineauftritts, als auch der Verkäufe über unseren stationären Handel.
1. Vertragspartner von FKR Baucentrum.
Verbraucher i. S. d. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind alle natürlichen Personen, die mit uns in Geschäftsbeziehung treten zu einem Zweck, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Voraussetzung für den Eingang einer Geschäftsbeziehung mit einem Vertragspartner, sei es Verbraucher oder Unternehmer, ist die ausreichende Liquidität des Geschäftspartners als Besteller. Durch die Abgabe eines Vertragsangebotes gemäß Ziffer 3 erklärt der Vertragspartner konkludent, dass er zum Ausgleich der aus dieser Bestellung resultierenden Zahlungsverpflichtung fähig ist, unabhängig davon, ob für den Kunden ein Kundenkonto mit einem Verfügungsrahmen, oder nicht, seitens FKR Baucentrum eingeräumt wurde.
2. Erweiterter Vertragsgegenstand
Übernimmt FKR Baucentrum auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) für eindeutig als bloße Bauleistungen abgetrennte Teile der vertraglichen Leistungen Vertragsgrundlage; FKR Baucentrum bietet seinen Kunden Einsicht in die Vertragsbedingungen der VOB/B und ggf. die Technischen Vorschriften der VOB/C an. Die VOB werden auf Wunsch zugesandt.
3. Zustandekommen des gegenseitigen Vertrages
Bezüglich der im Onlineshop präsentierten Produkte und Leistungen kann der Kunde mittels dem Absenden einer Bestellung ein verbindliches Angebot abgeben. Der Kunde erhält per E-Mail eine automatische Bestelleingangsbestätigung. Diese Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Das Angebot wird durch FKR Baucentrum erst angenommen, sobald FKR Baucentrum eine Auftragsbestätigung an den Kunden übersendet. Die Auftragsbestätigung seitens FKR Baucentrum ist freibleibend. Der Vertragstext selbst wird Online nicht gespeichert. Die Aufträge sind im Kundenkonto, sofern Sie ein Online-Kundenkonto eingerichtet ist, einzusehen. Die im Online-Shop von FKR Baucentrum enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindliche Zusicherung seitens FKR Baucentrum dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Der Vertragspartner von FKR Baucentrum kann das Angebot über das in den Online-Shop von FKR Baucentrum integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Vertragspartner, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kunde ist bei der Bestellung über unseren Onlineauftritt verpflichtet, die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen ausdrücklich zu bestätigen. Durch das Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ akzeptiert der Besteller die Allgemeinen Vertragsbedingungen, so dass sie Teil des Vertragsangebotes werden. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail, postalisch oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben. FKR Baucentrum kann das Angebot des Kunden innerhalb von zehn Tagen annehmen, indem sie dem Vertragspartner eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des zehnten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
4. Kommunikation zwischen den Vertragspartnern
Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Geschäftspartner hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von FKR Baucentrum versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Geschäftspartner bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
5. Widerrufsrecht
a. Für Geschäfte, die der Kunde in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit veranlasst hat, besteht kein gesetzliches oder vertragliches Widerrufsrecht.
b. Ist der Vertragspartner von FKR Baucentrum Verbraucher (eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der überwiegend nicht ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) und werden zum Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet (z. B. Onlinebestellung, Telefon, E-Mail, Fax, Brief) steht dem Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Für Waren, die auf spezielle Spezifikation des Bestellers alleine zur Erfüllung dieses Rechtsgeschäftes hergestellt bzw. durch FKR bestellt werden, steht dem Besteller kein Widerrufsrecht zu.
c. FKR wird die Möglichkeit seitens des Vertragspartners eingeräumt, bei Bestellungen, die seitens FKR Baucentrum seinerseits für den Kunden bestellt werden muss, den Kunden aufzufordern, einzelvertraglich auf sein Widerrufsrecht zu verzichten.
Macht der Käufer als Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach (a) Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
6. Leistungserfüllung
Die Lieferung erfolgt im Regelfall durch die Übergabe der Kaufsache an den von FKR Baucentrum beauftragten Versanddienstleister. Ist die Anlieferung durch FKR Baucentrum vereinbart, wird, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Anlieferungsort vereinbart, Erfüllungsort die nächstgelegene zugängliche öffentliche Bordsteinkante. Für den weiteren Transport auf die Baustelle bzw. in Haus-, Wohn- oder Geschäftsräume ist der Kunde verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Mit Lieferung an die nächstgelegene Bordsteinkante, ebenerdig abgesetzt, gilt die Ware als übergeben.
7. Abnahme der Lieferung
a. Der Käufer, der Verbraucher ist, ist verpflichtet, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und schriftlich FKR Baucentrum oder, wenn die Übergabe durch einen Spediteur erfolgt, diesem die Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen.
b. Unternehmer haben die gelieferten Waren unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Mängel gelten hinsichtlich solcher, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn FKR Baucentrum nicht binnen sieben Werktagen nach Lieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht.
Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge FKR Baucentrum nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigt; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
8. Rüge der mangelhaften Lieferung
Soweit FKR Baucentrum wegen Lieferung fehlerhafter Ware, egal ob Sachmangel, Transportschaden oder von der Bestellung abweichenden Liefermenge zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet ist, werden wir nach unserer Wahl, soweit dies wirtschaftlich dem Kaufgegenstand entspricht, nachbessern oder mangelfrei Ersatz liefern; bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat unser Kunde nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag.
9. Fälligkeit des Kaufpreises
Der Kaufpreis ist bei einem bestehenden Kundenkontos bei Lieferung fällig; die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Eine mündliche oder konkludente Gewährung eines Zahlungszieles ist ausgeschlossen. Ohne Kundenkonto ist der Kaufpreis bereits mit der Bestellung entsprechend der Zahlungsbedingungen und der seitens des Kunden gewählten Zahlungsweg im Onlineshop fällig. Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Bei Auswahl einer von Adyen angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Adyen N.V. Simon Carmiggeltstraat 6-50, NL 1011 DJ Amsterdam, (im Folgenden: „Adyen“), unter Geltung der Adyen-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.adyen.com/de_DE/legal/terms-and-conditions. Wird ein SEPA-Lastschriftmandat vereinbart, wird FKR Baucentrum ermächtigt, Zahlungen vom Konto des Bestellers mittels Lastschrift einzuziehen.
10. Preisanpassung
FKR Baucentrum behält sich das Recht vor, seine Preise zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages mit einer Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen- oder Senkungen (der eigenen Einstandspreise, Fracht-, Versand- und Versandnebenkosten) kommt. Dies wird FKR Baucentrum auf Verlangen nachweisen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, steht dem Käufer ein Kündigungsrecht des Vertrages zu.
11. Vorbehaltseigentum an der gelieferten Ware
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Im Geschäftsverkehr mit den gewerblichen Kunden von FKR Baucentrum gelten die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte gemäß den unten folgenden Ausführungen.
12. Aufrechnung mit unserer Zahlungsforderung
a. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Der Käufer, der Verbraucher ist, ist zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
b. Zusätzlicher Eigentumsvorbehalt bei Verkäufen an Unternehmer
aa. Die gelieferte Ware bleibt im Eigentum von FKR Baucentrum, bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Unternehmer als Käufer und Vertragspartner jetzt oder zukünftig zustehen.
bb. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter ist auf unser Eigentum durch den Vertragspartner hinzuweisen. Der Vertragspartner ist verpflichtet FKR Baucentrum über Pfändungen oder andere Maßnahmen die das Eigentum an dem Vorbehaltseigentum gefährden, unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit FKR Baucentrum seine Eigentumsrechte sichern und durchsetzen kann. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Käufer.
cc. Der Käufer kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, der ihm aus dem Weiterverkauf erwächst, an FKR Baucentrum ab. FKR Baucentrum nimmt die Abtretung an. FKR Baucentrum ist berechtigt, die Forderung zu dessen Sicherung oder zur Geltendmachung derselben die Forderung selbst an Dritte abzutreten.
Der Käufer ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit der Warenempfänger (Geschäftspartner des Unternehmers) seine Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich FKR Baucentrum vor, die Forderung selbst einzuziehen.
dd. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer / dessen eigenen Vertragspartners wird stets für FKR Baucentrum vorgenommen.
Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die nicht im Eigentum von FKR Baucentrum stehen, so erwirbt FKR Baucentrum Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
ee. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht im Eigentum von FKR Baucentrum stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt FKR Baucentrum Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, besteht zwischen FKR Baucentrum und dem Unternehmen Einigkeit, dass der Käufer FKR Baucentrum anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt.
FKR Baucentrum nimmt diese Übertragung an.
Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Käufer für FKR Baucentrum verwahren.
13. Haftungsbeschränkung
a. FKR Baucentrum haftet dem Vertragspartner gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
b. In übrigen Fällen haftet FKR Baucentrum – soweit in (e) nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Hauptleistungspflicht.
Hauptleistungspflichten sind jene wesentlichen Vertragspflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden und die entscheidend für den Abschluss des Vertrages waren, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in (e) ausgeschlossen.
c. Die Einschränkungen unter (a) und (b) gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
d. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden, insbesondere für die Be- und Verarbeitung von Baustoffen, und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglichen vereinbarten Leistungsumfang gehören und nicht schriftlich erfolgen, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
e. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
f. Die sich aus (a) und (b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Das gleiche gilt, soweit mit dem Käufer eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen wurde.
14. Versandmaterialien
Verpackungsmaterial kann an FKR Baucentrum zu Lasten des Käufers zurückgegeben werden. Transport- und Umverpackungen werden seitens FKR Baucentrum nicht zurückgenommen. Für Mehrwegpaletten, die in tauschfähigem Zustand frei Lager zurückgegeben werden, schreibt FKR Baucentrum den Paletteneinsatz abzgl. Einer Benutzungsgebühr gut.
15. Datenschutz
Die Daten der Kunden werden — so weit gesetzlich vorgeschrieben oder zur Pflege unserer Geschäftsbeziehungen erforderlich — verarbeitet und genutzt; personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt.
16. Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner von FKR Baucentrum Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Marburg. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat, oder der Sitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.